Mit der Bildungsprämie können Erwerbstätige – dazu gehören auch Selbstständige (!) – Zuschüsse von bis zu 50% zur beruflichen Weiterbildung erhalten. Die Abwicklung erfolgt über einen Prämiengutschein, der bis zu einer Höhe von 500 Euro ausgestellt wird. Diesen Prämiengutschein erhalten auch Existenzgründer und bereits tätige Jungunternehmer, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Bedingung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist eine Erwerbstätigkeit. Ob die Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis oder Selbstständig ausgeübt wird, ist nicht relevant.
- Das zu versteuerndes Einkommen laut letztem Einkommensteuerbescheid liegt bei maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten.
Achtung: Neue Einkommensgrenzen ab 01.12.2011:
In der Phase II der Bildungsprämie gelten seit 1.12.2011 geringere Einkommensgrenzen: 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte.
- Der Besuch einer Beratungsstelle, in der der Anspruch geprüft wird, ist verpflichtend. Die Beratungstellen vergeben dann auch die Prämiengutscheine.
Die meisten Veranstaltungen, Seminare und Workshops im Gründernetzwerk Nexus II e. V. können Sie auch mit einem Prämiengutschein besuchen und bis zu 50 Prozent der Kosten sparen.