Gründungszuschuss: Bundesrat gibt im Vermittlungsausschuss klein bei

Trotz vorheriger Bedenken und mehrerer positiver Studien über den Erfolg des Gründungszuschusses gibt der Bundesrat nun im Vermittlungsausschuss nach. In der aktuellen Pressemeldung 168 des Bundesrats heißt es dazu: "Keine Änderungsempfehlung gaben die Vermittler (...) zum Gründungszuschuss ab. Daher bleibt es bei den Regelungen, die der Bundestag hierzu im Oktober beschlossen hatte." Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetzt aktuell im Parlament verabschiedet wird und die Neuregelung bereits zum 01.12.2011 in Kraft tritt.


Für künftige Existenzgründer hat die Neuregelung des Gründungszuschusses folgende Auswirkungen:

  1. Bisher hatten Existenzgründer einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss für die ersten 9 Monate (Phase I). Dieser Rechtsanspruch entfällt. Der Gründungszuschuss wird zu einer Ermessensleistung.
  2. Die Förderdauer bleibt mit 15 Monaten insgesamt unverändert. Die Phase I, in der ein Gründungszuschuss in Höhe des ALG I (Arbeitslosengeld) zuzüglich 300 Euro für die soziale Absicherung gezahlt wird, verkürzt sich jedoch von 9 Monaten auf 6 Monate. Dafür wird die Phase II (300 Euro Zuschuss zur sozialen Absicherung) von 6 auf 9 Monate verlängert.
  3. Bei Beantragung musste bisher ein Restanspruch auf ALG I von 90 Tagen bestehen. Dieser Restanspruch wird nun auf 150 Tage ausgeweitet.
     

 

Debatte im Bundestag. © Deutscher Bundestag. Foto Marc-Steffen Unger
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