Hilfen für Existenzgründer: Gründercoaching Deutschland

Besonders in der Anfangszeit ist für viele Existenzgründer und Jungunternehmer die Unterstützung durch einen erfahrenen Coach und Unternehmensberater sinnvoll. Denn "Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen", schreibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Ihrem Merkblatt zum Gründercoaching Deutschland. Mit Hilfe des Gründercoaching Deutschlands ist ein Coaching durch einen erfahrenen Unternehmensberater auch für Kleinunternehmen und Gründer mit schmalem Budget erschwinglich, denn die Förderung liegt bei bis zu 90% und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Gründercoaching Deutschland

Das Gründercoaching Deutschland können Existenzgründer in den ersten fünf Jahren nach der Existenzgründung in Anspruch nehmen. Der Fördersatz für Existenzgründer und Jungunternehmer im Raum Nürnberg liegt bei 50% des Beraterhonorars. Insgesamt steht ein Budget von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung.

Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit

Existenzgründer, die Starthilfen nach dem SGB III (Existenzgründungszuschuss) oder nach dem SGB II (Einstiegsgeld oder Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen) erhalten, werden durch das Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit besonders gefördert. Für sie liegt der Fördersatz bei 90% des Beraterhonorars. Das Budget für das Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit beträgt maximal 4.000 Euro. Das Gründercoaching Deutschland für Gründer aus der Arbeitslosigkeit kann nur im ersten Jahr nach der Gründung beantragt werden.

Was kann Nexus für Sie tun?

In einem kostenlosen und unverbindlichen Informationsgespräch:

  • prüfen wir, ob formal ein Anspruch besteht,
  • erklären Ihnen das Antragsverfahren,
  • ermitteln wir Ihren Beratungsbedarf,
  • helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und
  • empfehlen wir Ihnen kompetente und erfahrene Berater.

Häufige Fragen zum Gründercoaching Deutschland

Ist ein Coaching für mich sinnvoll?
Gerade in den ersten Jahren der Unternehmensgründung kann ein Coaching besonders sinnvoll sein. Sei es, dass bereits am Anfang unerwartete Startschwierigkeiten auftreten oder in später Jahren durch das Wachstum des Unternehmens neue Herausforderungen zu meistern sind: Durch ein Coaching steigen nachweislich die Erfolgsaussichten von Existenzgründern in den harten Anfangsjahren.

Wann muss ich spätestens den Antrag stellen?
Für die Formulierung des Beratungsbedarfs,  die Antragstellung und die Prüfung durch die zuständigen Leitstellen sollten Sie mindestens vier Wochen einplanen. Wir empfehlen Ihnen bei Interesse am Gründercoaching Deutschland umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen. 

Ich bin im Nebenerwerb selbständig? Kann ich ein Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Ja, wenn Sie bereits erfolgreich am Markt tätig sind und beabsichtigen Ihren Nebenerwerb zum Haupterwerb auszubauen. Bei der Antragstellung benötigen Sie ergänzende betriebswirtschaftliche Auswertungen oder besser einen Businessplan. 

Kann ich mehrere Anträge stellen?
Ja, die Richtlinie des Gründercoaching Deutschland sieht diese Möglichkeit vor, solange sich die Coaching-Inhalte nicht überschneiden und die Budgetgrenze von insgesamt 6.000 Euro nicht überschritten wird.

Kann ich die beiden Förderprogramme kombinieren?
Ja, wenn Sie z. B. im ersten Jahr Ihrer Existenzgründung ein gefördertes Gründercoaching mit 90% Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro durchführen, wird Ihnen dieses Coaching auf Ihr Budget von insgesamt 6.000 Euro angerechnet. Sie können bis zum fünften Jahr nach Ihrer Gründung noch ein Coaching von 2.000 Euro mit 50% Förderung beantragen.

Wie hoch sind meine eigenen Kosten?
Je nach Situation beträgt Ihr Eigenanteil 50 bis 90% des Beratungshonorars. Gefördert wird ein Tagessatz des Beraters von bis zu 800 Euro. Dieser Satz wird von allen von Nexus empfohlenen Beratern als Höchstgrenze akzeptiert.

Wie lange dauert das Coaching?
Der Umfang des Coachings und die Zeitdauer wird zwischen Ihnen und Ihrem Berater individuell vereinbart.

Wie erhalte ich meinen Zuschuss?
Am Ende des Coachings - spätestens jedoch 12 Monate nach dem Bewilligungsbescheid - muss das Coaching abgerechnet werden. Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten: Entweder überweisen das Honorar komplett an Ihren Berater und erhalten den Förderanteil durch die KfW oder Sie treten Ihren Förderanteil an Ihren Berater ab und überweisen nur den Eigenanteil. Die Details klären Sie bitte mit Ihrem Berater.

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